Behindertengerechte Umbauten bei allen Mazda
Modellen möglich.
Mazda Behindertengerecht
Mazda baut seine Kooperationen auf dem Gebiet
der behindertengerechten Fahrzeugumbauten weiter
aus und arbeitet nun eng mit führenden Herstellern
und Fahrzeugumrüstern moderner Fahrhilfensysteme
zusammen. Neben der Paravan GmbH hält Mazda
nun mit der Petri + Lehr GmbH & Co. KG, der
Mobilcenter Zawatzky GmbH und der Veigel GmbH
+ Co. KG drei weitere starke Partner bereit und
bietet so Personen mit eingeschränkter Mobilität
und Behinderung ein umfangreiches und behindertengerechtes
Ausrüstungsprogramm.
Neben umfassender Umrüsttechnologie und speziellen
Unterstützungsangeboten hält Mazda über
seine bundesweit aufgestellten Kooperationspartner
für alle Mazda Modelle (vorrangig mit Automatikgetriebe)
eine individuell zugeschnittene Lösung bereit.
Von einzeln zu montierenden Bedienungserleichterungen
(wie beispielsweise Handbediengeräte, Lenkhilfen
oder Pedal-Modifikationen) bis hin zu umfassenden
Fahrzeugumbauten steht Mazda Kunden mit eingeschränkter
Mobilität damit eine ganze Palette an Umrüstmaßnahmen
zur Verfügung. Informationen zu den von Mazda
empfohlenen Fahrzeugumrüstern erhalten Kunden
bei allen Mazda Vertriebspartnern.
Bereits 2008 konnte Mazda auf diesem Gebiet überzeugen
und gewann mit der Neuauflage des Kompakt-Vans
Mazda5 die Auszeichnung „Handicap-Auto des
Jahres 2008“. Insbesondere durch das große
Platzangebot im Innenraum, das hochflexible Karakuri-Verstau-
und Sitzkonzept sowie die elektrischen Schiebetüren
hinten punktete das Fahrzeug bei der Fach-Jury
und eignet sich daher optimal für behindertengerechte
Umbauten.
Das soziale Engagement des japanischen Automobilherstellers
für Personen mit Behinderungen reicht allerdings
weiter: Mazda bietet auf die gesamte Modellpalette
einen Behinderten-Rabatt von derzeit bis zu 22
Prozent (abhängig vom jeweiligen Modell)
bei Vorlage eines gültigen behördlichen
Schwerbehindertenausweises. Den Nachlass beim
Neuwagenkauf erhalten alle Kunden mit einem Behindertenausweis
und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens
50 Prozent. Voraussetzung für den Rabatt
ist, dass das Fahrzeug auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises
zugelassen und eine Mindesthaltedauer von zwölf
Monaten eingehalten wird. Die Abwicklung des Verkaufs
erfolgt ausschließlich durch die Mazda Vertriebspartner.